EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren

Yoshida Metal Industry Co. Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke, die eine Oberfläche mit schwarzen Punkten darstellt – Form der Ware, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 1235/2008-1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die der Yoshida Metal Industry Co. Ltd entstandenen Kosten.

3. Die Pi-Design AG, Bodum France und die Bodum Logistics A/S tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Mai 2010 (Sache R 1235/2008-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Pi-Design AG, Bodum France und der Bodum Logistics A/S einerseits und der Yoshida Metal Industry Co. Ltd andererseits