EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Programm Life

Escola Superior Agrária de Coimbra gegen Europäische Kommission

Vorläufiger Rechtsschutz – Programm Life – Rückzahlung eines Teils der gezahlten Beträge – Einziehungsanordnung – Belastungsanzeige – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Finanzieller Schaden – Außergewöhnliche Umstände – Fehlende Dringlichkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Entscheidungen, die in dem Schreiben D (2009) 224268 der Kommission vom 9. September 2009 betreffend eine Einziehungsanordnung und in der Belastungsanzeige Nr. 3230909105 der Kommission vom 11. September 2009 über einen Betrag von 327 500,35 Euro enthalten sein sollen