EuGH Fünfte Kammer Urteil zitiert von 1

Richtlinie 91/271/EWG – Umweltbelastungen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 91/271/EWG – Umweltbelastungen – Behandlung von kommunalem Abwasser – Stadt Sueca, deren an der Küste gelegene Unterbezirke und bestimmte Gemeinden von La Ribera – Einleitung in ein empfindliches Gebiet ohne Behandlung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 und aus Art. 5 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um zu gewährleisten, dass zum 31. Dezember 1998 die Abwässer der Stadt Sueca, ihrer an der Küste gelegenen Unterbezirke (El Perelló, Les Palmeres, Mareny de Barrequetes, Playa del Rey und Boga de Mar) sowie bestimmter Gemeinden von La Ribera (Benifaió, Sollana und Almussafes) vor ihrer Einleitung in ein als empfindlich eingestuftes Gebiet einer angemessenen Behandlung unterzogen werden.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 3, 4 und 5 Abs. 2 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) – Kommunales Abwasser von Sueca, der Küstengebiete Suecas und bestimmter Gemeinden von La Ribera – Einleitung in ein empfindliches Gebiet ohne angemessene Behandlung