EuG Sechste Kammer Beschluss zitiert von 1

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Nizar Assaad gegen Rat der Europäischen Union

Nichtigkeitsklage – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden – Fehlendes Rechtsschutzinteresse

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Herr Nizar Assaad trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/273/GASP des Rates vom 9. Mai 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 121, S. 11), der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 des Rates vom 9. Mai 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 121, S. 1), des Durchführungsbeschlusses 2011/515/GASP des Rates vom 23. August 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2011/273 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 843/2011 des Rates vom 23. August 2011 zur Durchführung der Verordnung Nr. 442/2011 (ABl. L 218, S. 1)