AG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Urteil

Beleidigung durch mündliche Äußerung KI-Titel

Beleidigung · Strafbefehl · Geldstrafe · § 185 StGB

Strafrecht

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10,- EUR verurteilt.

Der Angeklagten werden die Kosten des Verfahrens einschließlich der eigenen notwendigen Auslagen auferlegt.

Angewandte Vorschriften: § 185 StGB

Gründe

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

3

Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem Strafbefehl vom 01.10.2014, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.