OLG Köln – 13 U 223/00
Zivilrecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
Die Berufungen der Beklagten und des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12. Oktober 2000 - 10 O 431/98 - werden aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, denen der Senat folgt (§ 543 Abs. 1 ZPO), zurückgewiesen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen 2/3 die Beklagten als Gesamtschuldner und 1/3 der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.