EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 1

Abweisung von Klagen gegen Ablehnung von Wortmarkenanmeldungen KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · Wortmarke · Beschwerdekammer · HABM · Markenrecht

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klagen werden abgewiesen.

2. Die Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o. o. trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Drei Klagen gegen Entscheidungen der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Dezember 2006 (Sachen R 1033/2006-4, R 1034/2006-4 und R 1035/2006-4) betreffend die Anmeldungen der Wortmarken 350, 250 und 150 als Gemeinschaftsmarken

Angaben zur Rechtssache

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