EuGH Vierte Kammer Urteil

Richtlinie 2003/108/EG – Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/108/EG – Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Keine fristgerechte Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte verstoßen, indem sie, was die Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.

2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, in Bezug auf die autonome Provinz Åland für eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2003/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 345, S. 106) zu sorgen