EuGH Achte Kammer Urteil

Richtlinie 96/48/EG – Transeuropäische Netze

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Slowakische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 96/48/EG – Transeuropäische Netze – Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems – Nichtumsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Slowakische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2. Die Slowakische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (ABl. L 235, S. 6)