Eine Grundgebühr für die Abfallentsorgung, deren Höhe 50 vH der gesamten Gebührenbelastung des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Grundgebühr für die Abfallentsorgung, deren Höhe 50 vH der gesamten Gebührenbelastung des Gebührenpflichtigen übersteigt, entspricht nicht dem § 3a Abs 2 S 2 NAbfG (AbfG ND) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 7. November 1991 (Nds GVBl S 295), insbesondere nicht dem Gebot, bei der Gebührengestaltung einen Anreiz zur Abfallvermeidung zu schaffen. Dieses Gebot bedeutet ferner, daß die mengenabhängigen Gebühren für die Abfallentsorgung im Verhältnis zueinander in deutlich unterschiedlicher Höhe bemessen werden müssen (Fortführung des Senatsurteils v 29.3.1995 - 9 L 4417/94 - ).