Nichtzulassung der Revision wegen verspäteter Begründung KI-Titel
BGH, Beschluss vom 24. August 2022 - VII ZR 58/22
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde verworfen
Tenor
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München in Augsburg vom 18. Februar 2022 wird auf ihre Kosten verworfen, weil die Beschwerde nicht rechtzeitig begründet worden ist (§ 544 Abs. 4, § 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: bis 35.000 €
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