EuG Beschluss zitiert von 1

Vorläufiger Rechtsschutz – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Safa Nicu Sepahan Co. gegen Rat der Europäischen Union

Vorläufiger Rechtsschutz – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnungen, darunter die Aussetzung des Vollzugs von Punkt 19 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2011 des Rates vom 23. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 136, S. 26), soweit in der Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden, eine Organisation mit der Bezeichnung „Safa Nicu“ aufgeführt ist