OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Werden Wertpapiere ohne Depot-Betreuungsauftrag gekauft und anschließend Wertpapierabrechnungen erteilt, so …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Werden Wertpapiere ohne Depot-Betreuungsauftrag gekauft und anschließend Wertpapierabrechnungen erteilt, so ist das Schweigen auf die Abrechnung als Genehmigung anzusehen, da die Genehmigungsklausel nicht gegen § 10 Nr. 5 AGBG verstößt.

2. Die Pflicht zur personenbezogenen Beratung beim Kauf von Optionsscheinen wird nicht verletzt, wenn der Kunde zuvor mit spekulativen und risikoreichen Anlagen handelte.

3. Die Pflicht zur objektbezogenen Beratung wird nicht verletzt, wenn die Zentrale der Bank jedenfalls auch die Empfehlungen japanischer Brokerhäuser prüft. Die Beweislast für die Pflichtverletzung trägt der Bankkunde.