BGH X. Zivilsenat Beschluss

Nichtzulassung der Revision ohne Begründungspflicht KI-Titel

BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - X ZR 71/20

Patentrecht Anhörungsrüge zurückgewiesen

Tenor

Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 11. Oktober 2022 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Gründe

1

Die Anhörungsrüge hat in der Sache keinen Erfolg.

2

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung von Verfassungs wegen regelmäßig keiner Begründung bedarf. Dies gilt - wie die Nichtzulassungsbeschwerde im Ansatz nicht verkennt - auch für Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, mit denen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 544 Abs. 6 ZPO zurückgewiesen wird (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10, NJW 2011, 1497 Rn. 12).

3

Der Senat hat bei seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2022 die Angriffe der Nichtzulassungsbeschwerde in vollem Umfang geprüft, jedoch sämtlich nicht für durchgreifend erachtet.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.