Richtlinie 2005/36/EG – Anerkennung von Berufsqualifikationen
Republik Polen gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union
Richtlinie 2005/36/EG – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Krankenschwestern und Krankenpfleger – Hebammen – Besondere Bestimmungen für polnische Ausbildungsnachweise – Gültigkeit – Begründungspflicht – Einführung durch die Beitrittsakte
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Republik Polen trägt die Kosten.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Art. 33 Abs. 2 und 43 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) – Sonderregelung für die Anerkennung erworbener Rechte der Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie der Hebammen mit polnischem Ausbildungsnachweis