EuGH Sechste Kammer Urteil

Richtlinie 2005/36/EG – Anerkennung von Berufsqualifikationen

Republik Polen gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union

Richtlinie 2005/36/EG – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Krankenschwestern und Krankenpfleger – Hebammen – Besondere Bestimmungen für polnische Ausbildungsnachweise – Gültigkeit – Begründungspflicht – Einführung durch die Beitrittsakte

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Republik Polen trägt die Kosten.

3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Art. 33 Abs. 2 und 43 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) – Sonderregelung für die Anerkennung erworbener Rechte der Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie der Hebammen mit polnischem Ausbildungsnachweis