Klagefrist – Einrede der Unzulässigkeit
MMT Mecklenburg-Strelitzer Montage- und Tiefbau GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Einrede der Unzulässigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/595/EG der Kommission vom 5. März 2003 über eine in Deutschland angewendete Beihilferegelung betreffend die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung des Absatzes und Exportes von Produkten aus Mecklenburg-Vorpommern (ABl. L 202, S. 15), soweit darin die in der Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgesehene finanzielle Unterstützung für Firmengemeinschaftsbüros im Gebiet von Ländern mit dem offiziellen Status von Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union als rechtswidrige staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG eingestuft wird