Voraussetzung der Pflegehilfe nach § 55 Abs 1 SGB V ist, daß sie im eigenen Haushalt des …
Sozialrecht
Leitsatz
Voraussetzung der Pflegehilfe nach § 55 Abs 1 SGB V ist, daß sie im eigenen Haushalt des Schwerpflegebedürftigen oder in dem seiner Familie erbracht wird.