Hilfe zum Aufbau oder Sicherung einer Lebensgrundlage kann auch für berufliche Unselbständige gewährt werden …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Hilfe zum Aufbau oder Sicherung einer Lebensgrundlage kann auch für berufliche Unselbständige gewährt werden, soweit nicht die vorrangigen Hilfen nach dem Arbeitsförderungsgesetz eingreifen.