Krankenkraftwagen, mit denen qualifizierter Krankentransport außerhalb des öffentlich verantworteten …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Krankenkraftwagen, mit denen qualifizierter Krankentransport außerhalb des öffentlich verantworteten Rettungsdienstes durchgeführt wird, sind keine Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes iS des § 52 Abs 3 Nr 4 StVZO und dürfen daher nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden, wenn sie mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumleuchten) ausgerüstet sind.