EuG Vierte Kammer Urteil

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Run2Day Franchise BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Run² – Ältere Gemeinschaftswort- und -bildmarken RUN2DAY – Ältere Benelux-Bildmarke RUN2DATE – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. November 2010 (Sache R 349/2010-1) wird aufgehoben.

2. Das HABM und die Runners Point Warenhandels GmbH tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Run2Day Franchise BV.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. November 2010 (Sache R 349/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Run2Day Franchise BV und der Runners Point Warenhandels GmbH