EuGH Siebte Kammer Urteil zitiert von 3

Kartelle – Spanischer Tankstellenmarkt

Transportes Evaristo Molina SA gegen Europäische Kommission

Rechtsmittel – Kartelle – Spanischer Tankstellenmarkt – Langfristige Ausschließlichkeitsvereinbarungen über die Belieferung mit Treibstoff – Entscheidung der Kommission – Bestimmten Tankstellen eingeräumtes Rückkaufsrecht – Lieferbedingungen von Repsol – Liste der betroffenen Tankstellen – Nichtigkeitsklage – Klagefristen – Beginn

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Transportes Evaristo Molina, SA trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 14. November 2008, Transportes Evaristo Molina/Kommission (T-45/08), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der in einem Verfahren nach Art. 81 EG ergangenen Entscheidung 2006/446/EG der Kommission vom 12. April 2006 (Sache COMP/B 1/38.348 – Repsol CPP) (Zusammenfassung im ABl. L 176, S. 104) abgewiesen hat, die nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) erlassen wurde und mit der die von REPSOL CPP gegebenen Verpflichtungszusagen für verbindlich erklärt werden.