EuG Vierte Kammer Beschluss zitiert von 1

Klagefristen – Beginn

Transportes Evaristo Molina, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Klagefristen – Beginn – Veröffentlichung im Amtsblatt – Behauptetes Fehlen der Klagebefugnis am Tag der Veröffentlichung – Unzulässigkeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Streithilfeantrag der Repsol Comercial de Productos Petrolíferos, SA hat sich erledigt.

3. Die Transportes Evaristo Molina, SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) erlassenen Entscheidung 2006/446/EG der Kommission vom 12. April 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] (Sache COMP/B-1/38.348 – Repsol CPP) (Zusammenfassung veröffentlicht im ABl. L 176, S. 104), mit der die Verpflichtungszusagen der Repsol CPP für verbindlich erklärt werden