Das Oberverwaltungsgericht kann der Berufung der Bundesrepublik Deutschland oder des Bundesbeauftragten für …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Das Oberverwaltungsgericht kann der Berufung der Bundesrepublik Deutschland oder des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten durch Beschluß stattgeben; das gilt auch für Berufungsverfahren, die vor Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGOÄndG 6) und anderer Gesetze anhängig geworden sind.