OVG Niedersachsen Urteil LS

Das Oberverwaltungsgericht kann der Berufung der Bundesrepublik Deutschland oder des Bundesbeauftragten für …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Das Oberverwaltungsgericht kann der Berufung der Bundesrepublik Deutschland oder des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten durch Beschluß stattgeben; das gilt auch für Berufungsverfahren, die vor Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGOÄndG 6) und anderer Gesetze anhängig geworden sind.