Die Auslegung eines Verweisungsantrags nach § 41 Abs. 3 VwGO als der nach dem Stande des Verfahrens …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Auslegung eines Verweisungsantrags nach § 41 Abs. 3 VwGO als der nach dem Stande des Verfahrens erforderliche Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 84 Abs. 2 VwGO.
2. Einzelfall eines an die ordentlichen Gerichte zu verweisenden Schadensersatzanspruchs.