EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 8

Staatliche Beihilfen – Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen

Fachvereinigung Mineralfaserindustrie eV Deutsche Gruppe der Eurima - European Insulation Manufacturers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen – Entscheidung, mit der die Beihilfen für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden – Vorprüfungsverfahren – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Begriff des Beteiligten im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG – Verpflichtung der Kommission, das kontradiktorische Verfahren einzuleiten

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Fachvereinigung Mineralfaserindustrie e. V. Deutsche Gruppe der Eurima – European Insulation Manufacturers Association trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2003) 1473 final der Kommission vom 9. Juli 2003, mit der sie die von den deutschen Behörden geplanten Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt hat (Beihilfe N 694/2002)