EuGH Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

Vischim Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Richtlinie 91/414/EWG – Neuer Aussetzungsantrag – Neue Tatsachen – Dringlichkeit – Fehlen

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Vischim Srl trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 13. Oktober 2006, Vischim/Kommission (T-420/05 R II), mit dem das Gericht einen zweiten Antrag auf Aussetzung des Vollzugs im Rahmen einer Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2005/53/EG der Kommission vom 16. September 2005 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Chlorthalonil, Chlortoluron, Cypermethrin, Daminozid und Thiophanatmethyl (ABl. L 241, S. 51) zurückgewiesen hat – Neue Tatsachen, die nicht geeignet sind, die für die Zurückweisung des ersten Antrags maßgebenden Beurteilungen in Frage zu stellen