EuG Beschluss zitiert von 6

Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

Gustav Hölzl, Günter Wiegert, Firma Molkerei Wagenfeld Karl Niemann GmbH & Co. KG, Josef Brüninghoff und Lüdger Nienhaus gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz – Zulässigkeit der Klage

Europarecht

Verfahren

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62000B0001

Beschluss des Präsidenten des Gerichts Erster Instanz vom 15. Februar 2000. - Gustav Hölzl, Günter Wiegert, Firma Molkerei Wagenfeld Karl Niemann GmbH & Co. KG, Josef Brüninghoff und Lüdger Nienhaus gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Zulässigkeit der Klage. - Rechtssache T-1/00 R. Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite II-00251

Leitsätze Schlüsselwörter Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässigkeit der Klage - Unerheblichkeit - Grenzen (Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 1) Leitsätze $$Zwar ist die Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen; wenn jedoch die offensichtliche Unzulässigkeit der dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegenden Klage geltend gemacht wird, kann es erforderlich sein, festzustellen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Klage dem ersten Anschein nach zulässig ist. (vgl. Randnr. 21)