EuGH Fünfte Kammer Beschluss zitiert von 1

Auslegung von Einfuhr und Ausfuhr von markenverletzenden Waren KI-Titel

Vorlage: Sofiyski gradski sad (Bulgarien)

Markenrecht · Vorabentscheidungsersuchen · Einfuhr · Ausfuhr · Gefälschte Waren

Europarecht

Tenor

Tenor

Das vom Sofiyski gradski sad mit Entscheidung vom 13. April 2009 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Sofiyski gradski sad (Bulgarien) – Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. b und c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) – Begriffe der Einfuhr und der Ausfuhr von mit einer Marke versehenen Waren – Echte oder gefälschte Waren?