Zur Frage der Zulässigkeit der Grundrechtsklage gegen einen negativen Gnadenakt nach dem Urteil des …
Verfassungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage der Zulässigkeit der Grundrechtsklage gegen einen negativen Gnadenakt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1975 (MDR 1976, 170 = NJW 1976, 305 ). 2. Das Fehlen einer Begründung bei der Ablehnung eines Gnadenerweises stellt keine Grundrechtsverletzung dar. 3. § 48 Abs. 3 StGHG gilt für die Gnadenbeschwerde des § 31 GnO entsprechend. 4. Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung;keine Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache.
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