OVG NRW 16. Senat Beschluss

Einstellung des Zulassungsverfahrens nach Rücknahme der Berufung KI-Titel

Zulassungsverfahren · Rücknahme der Berufung · Kostenverteilung · VwGO · Einstellung

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Zulassungsverfahren wird eingestellt, nachdem der Kläger seinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Oktober 2021 mit Schriftsatz vom 22. September 2022 zurückgenommen hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger (§ 155 Abs. 2 VwGO).

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).