Einstellung des Zulassungsverfahrens nach Rücknahme der Berufung KI-Titel
Zulassungsverfahren · Rücknahme der Berufung · Kostenverteilung · VwGO · Einstellung
Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt
Tenor
Das Zulassungsverfahren wird eingestellt, nachdem der Kläger seinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Oktober 2021 mit Schriftsatz vom 22. September 2022 zurückgenommen hat.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger (§ 155 Abs. 2 VwGO).
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).