BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.