Gegen den Beschuldigten besteht dringender Verdacht, daß er am 16.02.2002, 13.40 Uhr in Köln-L. einen …
Tenor
In der Ermittlungssache
gegen I.G.G. geboren am 04.07.1939 in Köln, wohnhaft T-str. 7, 50000 Köln,
wegen Verkehrsvergehens wird dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die Beschlagnahme des Führerscheins wird bestätigt.
Gründe
Gegen den Beschuldigten besteht dringender Verdacht, daß er am 16.02.2002, 13.40 Uhr in Köln-L. einen Verkehrsunfall verursacht sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Sachschaden von ca. 1.000,-- EURO begangen hat.
Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gern. § 69 StGB entzogen werden wird.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme des
Führerscheins sind erforderlich, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu schützen (§§ 111 a, 98 Abs. 2 StPO).