Zulässigkeit einer Vereinbarung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (hier: Wohnungsrecht).
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zulässigkeit einer Vereinbarung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (hier: Wohnungsrecht).
2. Zur Kostenfrage, wenn zunächst ein unzuständiges Gericht angerufen wurde.