Ein langjähriger Kraftfahrer ist dann ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn eine altersbedingte …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein langjähriger Kraftfahrer ist dann ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn eine altersbedingte Leistungsminderung sein Reaktionsverhalten verlangsamt; fortbestehende körperliche Beweglichkeit vermag diesen Mangel nicht auszugleichen.