BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Einstweilige Anordnung

Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan

Verfassungsrecht

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.