BVerfG1. Kammer des Zweiten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnung
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan
Verfassungsrecht
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.