VerfGH Sachsen Beschluss

Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Verfassungsbeschwerde KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Rücknahme · Einstellung des Verfahrens · Friedensrichter

Verfassungsrecht Erledigt/eingestellt

Sonstiges

Vf. 99-IV-20

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF

DES FREISTAATES SACHSEN

IM NAMEN DES VOLKES

Beschluss

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

des Herrn H.,

hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Uwe Berlit, die Richterinnen Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe, Arnd Uhle und Andreas Wahl

am 3. Dezember 2020

beschlossen:

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

I.

Der Beschwerdeführer hat seine am 14. Juli 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Döbeln vom 11. Juni 2020, die Niederlegung seines Amtes als Friedensrichter für die Gemeinde E. nicht zu bestätigen, mit Schreiben vom 6. November 2020 wirksam zurückgenommen.

II.

Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).

gez. Grünberg

gez. Berlit

gez. Herberger

gez. Hoven

gez. Jäger

gez. Schurig

gez. Strewe

gez. Uhle

gez. Wahl