einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen - Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren
Verfassungsrecht Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 21. Juni 2012 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über
die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.