Telekommunikation – Richtlinie 2002/22/EG
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Telekommunikation – Richtlinie 2002/22/EG – Universaldienst – Verpflichtung, den Endnutzern ein umfassendes Teilnehmerverzeichnis und einen umfassenden Telefonauskunftsdienst zur Verfügung zu stellen
Tenor
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) verstoßen, dass sie in der Praxis nicht sichergestellt hat, dass in Einklang mit Art. 5 Abs. 1 und 2 und Art. 25 Abs. 1 und 3 dieser Richtlinie allen Endnutzern mindestens ein umfassendes Teilnehmerverzeichnis und mindestens ein umfassender Telefonauskunftsdienst zur Verfügung stehen.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 und 2 und Art. 25 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 108, S. 51) – Nichtaufnahme bestimmter Teilnehmer in das Verzeichnis des Universaldienstes