BVerfG 3. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Errichtung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gem § 111 HeilBerG RP 2014 erfolglos

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.