VGH Hessen 6. Senat Urteil LS

Der Beschluß der Gemeindevertretung über die Erhebung von Ausschlägen nach Art. 107 HGO 1931 stellt eine …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Der Beschluß der Gemeindevertretung über die Erhebung von Ausschlägen nach Art. 107 HGO 1931 stellt eine Rechtsnorm dar.

2. Zur Frage der besonderen wirtschaftlichen Vorteile, die den Grundstückseigentümers durch den Ausbau der Straße, an der ihr Grundstücke liegen, erwachsen.

3. Die besonderen wirtschaftlichen Vorteile, die den Grundstückseigentümers durch den Ausbau einer dem Anliegerverkehr und - nur - dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienenden Straße im Durchschnitt erwachsen, rechtfertigen es, ca. 50 % der Baukosten auf sie auszuschlagen.