Der Senat verneint hier, daß die Klageerhebung innerhalb eines Jahres seit Einlegung des Widerspruchs "unter …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Senat verneint hier, daß die Klageerhebung innerhalb eines Jahres seit Einlegung des Widerspruchs "unter den besonderen Voraussetzungen des Einzelfalls" unterblieben ist (ohne besondere Probleme).