VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Der Senat verneint hier, daß die Klageerhebung innerhalb eines Jahres seit Einlegung des Widerspruchs "unter …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Senat verneint hier, daß die Klageerhebung innerhalb eines Jahres seit Einlegung des Widerspruchs "unter den besonderen Voraussetzungen des Einzelfalls" unterblieben ist (ohne besondere Probleme).