Die Sachdienlichkeit einer Klageänderung ist zu bejahen,, wenn sie dazu beiträgt, den gesamten Streit …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Sachdienlichkeit einer Klageänderung ist zu bejahen,, wenn sie dazu beiträgt, den gesamten Streit zwischen den Parteien auszuräumen.