OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 6

Soweit die "Beförderungsrichtlinien" für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst in Niedersachsen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Soweit die "Beförderungsrichtlinien" für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst in Niedersachsen idF v 17.10.1994 bestimmen, daß Frauen bei der Auswahl zwischen Bewerberinnen und Bewerbern um ein Beförderungsamt, die die gleiche Gesamtnote erhalten haben, stets den Vorrang vor Männern haben und leistungsbezogene nachrangige Auswahlkriterien (Hilfskriterien) außer Betracht zu bleiben haben, sind sie mit höherrangigem Recht nicht vereinbar.