EuG Dritte Kammer Beschluss zitiert von 1

Verjährungsfrist – Art. 46 der Satzung des Gerichtshofs

Massimo Campailla gegen Europäische Kommission

Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Art. 46 der Satzung des Gerichtshofs – Unzulässigkeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Massimo Campailla trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission es abgelehnt habe, in einer Streitigkeit zwischen ihm und dem kamerunischen Staat einzuschreiten