EuGH Achte Kammer Urteil

Richtlinie 2003/98/EG – Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/98/EG – Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – Nicht fristgerechte Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie vollständig nachzukommen, nicht erlassen hat.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 345, S. 90) nachzukommen