Auf Antrag der Schuldnerin kann das Insolvenzgericht ihr auch im Restschuldbefreiungsverfahren einen Teil …
Zivilrecht
Leitsatz
Auf Antrag der Schuldnerin kann das Insolvenzgericht ihr auch im Restschuldbefreiungsverfahren einen Teil ihres (abgetretenen) pfandbaren Teils ihres Arbeitseinkommens gem. § 850 f. ZPO belassen, wenn besondere Bedürfnisse der Schuldnerin aus beruflichen Gründen (hier: Fahrtkosten als Tagespendlerin) vorliegen