OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Von einer weiteren Begründung der Anordnung eines Fahrverbots in den Fällen des § 2 I oder II BKatV kann auch …

Strafrecht

Leitsatz

1. Von einer weiteren Begründung der Anordnung eines Fahrverbots in den Fällen des § 2 I oder II BKatV kann auch bei einer beruflichen Nutzung des Kfz durch den Betroffenen regelmäßig abgesehen werden, wenn sich der Tatrichter ausweislich der Gründe der Bedeutung seiner Entscheidung bewußt ist.

2. Vom Tatrichter ist jedoch eine Überprüfung der Einwirkungsmöglichkeit auf den Betroffenen durch die Erhöhung der Geldbuße bei einer außergewöhnlichen Härte der Anordnung wie dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes vorzunehmen.