EuGH Zweite Kammer Beschluss zitiert von 5

Richtlinie 91/414/EWG – Nichtaufnahme von Endosulfan in Anhang I dieser Richtlinie

Makhteshim-Agan Holding BV und andere gegen Europäische Kommission

Rechtsmittel – Richtlinie 91/414/EWG – Nichtaufnahme von Endosulfan in Anhang I dieser Richtlinie – Rücknahme der Genehmigungen für das Inverkehrbringen – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Makhteshim-Agan Holding BV, die Alfa Agricultural Supplies SA und die Aragonesas Agro, SA tragen die Kosten.

3. Die European Crop Protection Association (ECPA) trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission (T-75/06), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/864/EG der Kommission vom 2. Dezember 2005 über die Nichtaufnahme von Endosulfan in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2005] 4611) (ABl. L 317, S. 25) abgewiesen hat