Gesamtzusage – ruhegeldfähiges Monatsentgelt
Gesamtzusage - ruhegeldfähiges Monatsentgelt - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Teilweise aufgehoben
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 - 4 Sa 1199/21 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 22. September 2021 - 3 Ca 2335/20 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs.1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO abgesehen. Auf Entscheidungsgründe haben die Parteien verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).