EuG Erste Kammer Urteil

EFRE – Einheitliches Programmplanungsdokument für die Region Groningen-Drenthe

Königreich der Niederlande gegen Europäische Kommission

EFRE – Einheitliches Programmplanungsdokument für die Region Groningen-Drenthe – Entscheidung, mit der die finanzielle Beteiligung gekürzt und die teilweise Rückzahlung der gezahlten Beträge angeordnet wird – Begründungspflicht – Art. 23 Abs. 1 und Art. 24 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 8355 der Kommission vom 11. Dezember 2008 über die Kürzung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die gemäß dem einheitlichen Programmplanungsdokument Nr. 97.07.13.003 im Zusammenhang mit Ziel 2 in Bezug auf die Region Groningen-Drenthe entsprechend der Entscheidung 97/711/EG der Kommission vom 26. Mai 1997 bewilligt worden war